Das Klima ist durch die Höhen- und Binnenlage des Landes gemäßigt. Die heiße Trockenzeit dauert von September bis Oktober, die Regenzeit von November bis März. Die beste Reisezeit ist von April bis Mai und von August bis September. Nachts kann es Minustemperaturen geben.
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und mindestens sechs freie leere Seiten, von denen jeweils zwei nebeneinanderliegende Seiten sind, sowie zusätzlich zwei freie Seiten.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
[1] Malta und Zypern.
Visum bei der Einreise oder e-Visum:
Staatsangehörige u.a. folgender Länder können für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen gebührenpflichtige Visa bei der Einreise erhalten oder vor der Reise ein e-Visum beantragen, sofern sie Rück- oder Weiterreisedokumente und ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt vorweisen können:
[2] (a) EU-Länder (Ausnahmen: Kein Visum für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten benötigen u.a. Staatsbürger von Malta und Zypern);
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Das Touristen-Visum wird bei der Einreise an den Flughäfen in Harare, Bulawayo oder Victoria Falls und an den Grenzübergängen erteilt.
Hinweis: Staatsangehörige von Ländern, die in die Visumkategorie B fallen und somit kein Visum vor der Einreise beantragen müssen (z.B. alle EU-Länder außer Malta und Zypern), wird empfohlen, das Visum bei der Einreise zu beantragen und nicht als e-Visum. Die Beantragung eines e-Visums spare keine Zeit.
Einfachvisum (Single entry): 30 US$,
Zweifachvisum (Double entry): 45 US$.
Kaza Univisa: 50 US$.
Einfachvisum (Single entry), Zweifachvisum (Double entry) und Mehrfachvisum (Multiple entry).
Visa sind für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten gültig.
KAZA-Visum: 30 Tage.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen, den Flughafen nicht verlassen und über gültige Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Die Botschaft von Simbabwe in Berlin stellt zurzeit keine Visa aus.
Staatsangehörige eines Landes der Visum-Kategorie B wie EU-Bürger, Schweizer und Staatsangehörige der Türkei können ein Visum bei der Ankunft beim Immigration Office beantragen. Reisenden, die in die Visum-Kategorie B fallen, wird empfohlen, das Visum bei der Einreise zu beantragen und nicht als e-Visum.
Staatsangehörige eines Landes der Visum-Kategorie C wie z.B. Bolivien oder Togo müssen das Visum online unter www.evisa.gov.zw vor der Abreise beantragen.
Das KAZA-Visum kann in Simbabwe an den folgenden Grenzübergängen beantragt werden: Kazungula, Viktoriafälle sowie im Harare International Airport und im Victoria Falls Airport. In Sambia kann es an den folgenden Grenzübergängen beantragt werden: Kazungula, Viktoriafälle sowie im Kenneth Kaunda Airport (Lusaka) und Harry Mwaanga Airport (Livingstone).
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Website der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 2 farbige Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig ist, und Kopie des Reisepasses.
(d) Ticket für Rück- oder Weiterreise und Nachweis über die Reiseroute.
(e) Unterkunftsnachweis (Hotelbuchungen)
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts.
(g) Gebühr (bei Antragstellung in bar, per Verrechnungsscheck oder Überweisung mit Beleg)
(h) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag für die Zustellung des Blattvisums (Visa Slip).
(i) Ggf. frühere Visa von Simbabwe.
Schriftlicher Antrag an den Chief Immigration Officer, Private Bag 7717, Causeway, Harare.
e-Visum: 7 Wektage.
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Bei Visumplicht ist bei der Einreise neben dem Reisepass auch der von der Botschaft ausgestellte Visa Slip vorzulegen.
Bei Einreise aus einem Gelbfieberland muss eine gültige Gelbfieberimpfung vorgelegt werden. Ein Nachweis über eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei der Einreise aus Europa über London oder Johannesburg nicht benötigt.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und mindestens sechs freie leere Seiten, von denen jeweils zwei nebeneinanderliegende Seiten sind, sowie zusätzlich zwei freie Seiten.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
[1] Malta und Zypern.
Visum bei der Einreise oder e-Visum:
Staatsangehörige u.a. folgender Länder können für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen gebührenpflichtige Visa bei der Einreise erhalten oder vor der Reise ein e-Visum beantragen, sofern sie Rück- oder Weiterreisedokumente und ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt vorweisen können:
[2] (a) EU-Länder (Ausnahmen: Kein Visum für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten benötigen u.a. Staatsbürger von Malta und Zypern);
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Das Touristen-Visum wird bei der Einreise an den Flughäfen in Harare, Bulawayo oder Victoria Falls und an den Grenzübergängen erteilt.
Hinweis: Staatsangehörige von Ländern, die in die Visumkategorie B fallen und somit kein Visum vor der Einreise beantragen müssen (z.B. alle EU-Länder außer Malta und Zypern), wird empfohlen, das Visum bei der Einreise zu beantragen und nicht als e-Visum. Die Beantragung eines e-Visums spare keine Zeit.
Stand - Wed, 30 Oct 2024 14:30:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Wed, 30 Oct 2024 14:33:37 +0100)
Letzte Änderungen:
Reiseinfos – Geld/Kreditkarten
Einreise und Zoll - Visum
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage und der daraus resultierenden sozialen Spannungen muss in den städtischen Ballungsräumen mit Demonstrationen und teilweise auch mit gewaltsamen Auseinandersetzungen gerechnet werden.
Ausländer dürfen ohne staatliche Akkreditierung nicht über die aktuellen Entwicklungen im Land berichten. Das schließt auch jegliches Sammeln von Informationen, Gespräche mit der Bevölkerung oder das Fotografieren und Filmen mit der Handykamera ein, da dies als illegale journalistische Tätigkeit ausgelegt werden kann. In Notfällen ist von Sicherheitskräften in der Regel keine Hilfe zu erwarten.
Die ausgesprochen schwierige politische, wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung hat zu einem Anstieg der Kriminalität geführt. Vor allem in den Innenstädten von Harare und Bulawayo, aber auch in den kleineren Städten, sind verstärkt Taschendiebstähle und Blitzeinbrüche (Überfälle, bei denen Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um Wertgegenstände zu entwenden, sog. „smash and grab") zu verzeichnen.
Nachts besteht ein erhöhtes Überfallrisiko, besonders in den Städten, an roten Ampeln und unbeleuchteten Kreuzungen.
Es herrscht größtenteils ein subtropisches Klima.
In der Regenzeit von November bis April kommt es regelmäßig zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Simbabwe liegt in einer latent seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Flugverbindungen bestehen nach Harare, Victoria Falls und Bulawayo.
Die europäische Kommission hat eine Betriebsuntersagung für den europäischen Luftraum gegen die Fluglinie Air Zimbabwe ausgesprochen, siehe Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.
In Simbabwe herrscht Linksverkehr. Meist schlechter Straßenzustand, nicht funktionierende Ampeln, Tiere auf Landstraßen, schlechte Straßenbeleuchtungen und Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit stellen ein erhebliches Unfallrisiko dar.
Der Zustand der Mietwagen ist nicht mit dem in europäischen Ländern zu vergleichen. Reisende müssen je nach Versicherungsbedingungen für Schäden am Mietwagen haften, auch bei Fremdverschulden.
Öffentliche Busse sind wegen fehlender Ersatzteile und mangelhafter Wartung oftmals in schlechtem technischen Zustand.
Taxis stehen vor allem von und vor den großen Hotels zur Verfügung, können aber auch per Telefon gerufen werden. Grundsätzlich sind lizensierte Taxis mit Taxametern ausgestattet.
Die Versorgung mit elektrischem Strom, Trinkwasser und insbesondere auch mit Kraftstoffen (Benzin und Diesel, überwiegend lange Warteschlangen an den Tankstellen) ist nicht flächendeckend gesichert. Die schlechte Stromversorgung führt zudem zur Beeinträchtigung von Telekomunikation.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Homosexuelle Handlungen sind mit Strafe bedroht (Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft), werden von der derzeitigen Regierung öffentlich verurteilt und, wie in vielen anderen afrikanischen Ländern, auch traditionell als unmoralisch empfunden.
Das Fotografieren und Filmen von Militäranlagen und -fahrzeugen, Soldaten, Polizisten, VIPs und sicherheitsrelevanten Gebäuden (z. B. der Amtssitz des Präsidenten "Zimbabwe House" oder auch "State House" auf der Borrowdale Road in Harare) ist verboten. Dies wird durchaus sehr weit ausgelegt. Landschaftsfotos, bei denen zufälligerweise Farmen von Regierungsmitgliedern mitaufgenommen wurden, führten schon zu Verhaftungen. Ebenfalls verboten ist das Tragen von Camouflage-Kleidung, sog. „Tarnkleidung", die ausschließlich dem Militär vorbehalten ist.
Die bisher gängige Währung in Simbabwe, der USD, wurde durch eine neue Landeswährung, den Zimbabwe Dollar (ZIG = Zimbabwe Gold), ersetzt.
Die Bezahlung mit USD ist in den meisten Geschäften, Hotels und Restaurants möglich. Ebenso bevorzugen viele Unternehmen die Bezahlung mit USD. Generell herrscht Bargeldknappheit. Banknoten und Münzen der neuen Landeswährung ZIG existieren bislang nur in begrenztem Umfang. Die Modalitäten des Zahlungsverkehrs unterliegen immer wieder kurzfristigen Änderungen.
Die Bezahlung mit ausländischen Kreditkarten und das Abheben von Bargeld an Geldautomaten sind derzeit nicht landesweit sichergestellt. Kreditkarten werden nur selten akzeptiert; wenn überhaupt, dann zumeist VISA und Mastercard. Reisende sollten ihre Reise daher mit ausreichend Bargeld antreten. Es ist ratsam, größere Geldbeträge im Hotel im Safe zu deponieren, um das Diebstahlrisiko zu minimieren.
Bei Geldmangel oder Verlust der mitgebrachten Reisemittel besteht die Möglichkeit, sich über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister Geld aus Deutschland in kleineren Mengen überweisen zu lassen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass aufgrund des allgemeinen Devisenmangels einzelne Filialen dieser Finanztransaktionsdienstleister trotz erfolgter Überweisung nicht in der Lage sind, Bargeld auszuzahlen. Ausgenommen ist hiervon nach eigener Auskunft die Filiale in der Ecobank Zimbabwe, 2 Piers Road Sam Levy's Village, Borrowdale, Harare, Tel.: +263-42-851642.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich bei den offiziellen Stellen Simbabwes sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über den beabsichtigen Aufenthalt hinaus gültig sein.
Sowohl die südafrikanischen als auch die simbabwischen Einreisebehörden verlangen, dass in jedem Pass mindestens noch sechs leere visierfähige Seiten verfügbar sind. Simbabwe und Südafrika verlangen jeweils zwei aufeinanderfolgende leere visierfähige Seiten in jedem Pass für die Ein- und Ausreise. Darüber hinaus verlangen beide Länder zusätzlich zwei weitere leere, visierfähige Seiten.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Dieses kann nur bei der Einreise sowohl an den Landesgrenzen als auch an den Flughäfen erteilt werden. Detaillierte Informationen sind beim Department of Immigration Zimbabwe oder bei der simbabwischen Botschaft in Berlin erhältlich.
Einreisevisa mit einer Gültigkeit von 30 Tagen werden gegen eine Gebühr von 30 USD an den beiden internationalen Flughäfen Harare und Victoria Falls sowie an den Landesgrenzen ausgestellt.
Einreisevisa können ebenfalls online beantragt und bezahlt werden. Es kann jedoch vorkommen, dass bei der Einreise auf dem Landweg aus Botswana kommend die Onlinevisa nicht anerkannt werden und Reisende zur nochmaligen Zahlung in bar aufgefordert werden.
Weitere Informationen erteilt die simbabwische Einwanderungsbehörde per E-Mail [email protected] oder telefonisch 00263-716801141/772257364/712321210/772225625).
Das bei der Einreise erhältliche Visum ist ein touristisches Visum, das keine Aufnahme von Tätigkeiten im Land erlaubt. Auch ehrenamtliche Praktika stellen einen Verstoß gegen simbabwische Aufenthaltsbestimmungen dar, die zu hohen Geld- und Haftstrafen führen können.
Für die Aufnahme einer Tätigkeit, auch einer freiwilligen, ist ein sogenanntes Business Visum zu beantragen; der entsprechende Aufenthaltstitel wird anschließend vom Department of Immigration, Linquenda House, Nelson Mandela Ave., erteilt.
Für den Aufenthalt über den im Visum gewährten Zeitraum hinaus oder für den Besuch eines der Nachbarländer ist eine Visumsverlängerung bzw. gegebenenfalls eine Änderung in ein Visum zur mehrfachen Einreise (Multiple-Entry-Visa) durch das Department of Immigration, Linquenda House, Nelson Mandela Ave. erforderlich.
Die Änderung oder Verlängerung sollte rechtzeitig beantragt werden, um unangenehme Folgen wie Verschiebung der Abreise zu vermeiden.
Auch die Einwanderungsbehörden in den größeren Städten können eine Visumsverlängerung oder Änderung vornehmen. Zuständig ist jeweils das Department of Immigration.
Verstöße gegen die simbabwischen Aufenthaltsbestimmungen können zu hohen Geldstrafen und Haft führen.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Die Freigrenze für die zollfreie Einfuhr von Waren und Gütern bei der Einreise wurde auf 2.000 USD reduziert.
Die Einfuhr von Bargeld ist weiterhin in unbeschränkter Höhe möglich. Allerdings sollte die eingeführte Menge bei der Einreise unbedingt beim simbabwischen Zoll deklariert werden, damit der Restbetrag bei Ausreise wieder mitgeführt werden kann. Nach Angaben des simbabwischen Zolls beträgt die Höchstgrenze 2.000 USD. Weitere Informationen bietet der simbabwische Zoll (Importation and Exportation of Currency by Travellers).
Bei Ausfuhr einer größeren Menge an Kunsthandwerk und Shona-Skulpturen, die zum Verkauf bestimmt sind, muss eine Genehmigung der Zollbehörde vorgelegt werden. Die Vorschriften können sich ständig ändern, daher empfiehlt es sich, direkt beim Zoll in Harare nachzufragen.
Nach simbabwischem Recht ist die Einfuhr von persönlichen Jagdwaffen (Gewehren) für eine Jagdsafari mit dazugehörender Munition prinzipiell zwar erlaubt. Für die Einfuhr ist jedoch eine befristete Erlaubnis (Temporary Import Permit) notwendig, die man an jedem internationalen Flughafen Simbabwes erhalten kann. Die Einfuhr von automatischen Langwaffen sowie von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet. Die temporäre Ausfuhr von Jagdgewehren (welche von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfasst sind) aus Deutschland nach Simbabwe ist aufgrund eines bestehenden Waffenembargos jedoch verboten. Weitere Informationen sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhältlich.
Heimtiere benötigen neben einer gültigen Tollwutimpfung und eines veterinärärztlichen Zeugnisses eine „Import Permit". Nehmen Sie hierzu rechtzeitig Kontakt mit der Konsularabteilung der Botschaft von Simbabwe auf.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
Ein hohes Malariarisiko besteht in allen Regionen (Ausnahmen s.u.), einschl. Sambesital, den Viktoriafällen, den Nationalparks Chizaria, Hwange, Gonarhezou und Mana Pools. In der Provinz Midlands und dem Nationalpark Matobo besteht von Juni bis Oktober ein mittleres, von November bis Mai ein hohes Risiko. Mittlere Risiken bestehen in Harare und Bulawayo. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) erhältlich.
HIV/AIDS-Infektionen stellen ein relevantes Problem in Simbabwe dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Im Norden des Landes - vor allem im Karibabecken - kann es sporadisch (auch bei Safari-Touristen) zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann.
Die medizinische Versorgung auf dem Lande und in der Hauptstadt ist mit westeuropäischen Strukturen nicht vergleichbar. Es gibt zumindest in der Hauptstadt einige Kliniken und Krankenhäuser (Privatsektor) mit sehr ordentlichen Verhältnissen. Sehr schwer erkrankte Patienten sollten nach Südafrika/Deutschland ausgeflogen werden. In vielen Apotheken findet sich eine zufriedenstellende Ausstattung mit Medikamenten.
Medizinische Evakuierungen bietet im Gastland Emergency Medical Rescue Services - EMRES - oder auch die Firma ACE Air & Ambulance an. Im medizinischen Notfall wird der komplette Patiententransfer, inklusive Benachrichtigung aller Facharztrichtungen, nach Südafrika organisiert.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mehr
Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Republik Simbabwe.
Harare.
Simbabwe grenzt im Nordwesten an Sambia, im Osten und Nordosten an Mosambik, im Süden an Südafrika und im Südwesten an Botswana. Im hügeligen Hochland in der Landesmitte entspringen zahlreiche Flüsse, die in den Kariba-Stausee im Nordwesten, in die Feuchtwassergebiete Botswanas im Westen oder in den Sambesi-Fluss im Nordosten fließen. Das Hochland wird oft von Kopjes (massiven Granitsteinblöcken) unterbrochen. An der Ostgrenze zu Mosambik erhebt sich eine 350 km lange Bergkette, deren höchste Erhebung der 2592 m hohe Mount Inyangani ist. Simbabwe hat einige der schönsten Nationalparks des südlichen Afrikas, Hwange (im Westen des Landes), Matapos (im Süden), Gonarezhou (im Südosten), Mana-Pools (im Nordosten) und Nyanga (im Osten).
Präsidialrepublik (im Commonwealth) seit 1980. Verfassung von 1980, letzte Änderung 2013. Parlament mit 150 Mitgliedern (120 werden direkt gewählt, 12 vom Präsidenten ernannt und 10 sind Stammeshäuptlinge). Unabhängig seit 1980 (ehemalige britische Kolonie).
Emmerson Mnangagwa, seit November 2017.
220/230 V, 50 Hz. Die Stecker haben drei viereckige und selten runde Pole und sind mit 13 Ampere abgesichert.
Zu den beeindruckendsten natürlichen Sehenswürdigkeiten Simbabwes zählen zweifellos die berühmten Victoriafälle, die von jedem Blickwinkel eine neue, atemberaubende Perspektive bieten.
Vom Nordosten bis zum Südwesten zieht sich die niedrige Highveld-Gebirgskette, die die beiden größten Städte des Landes, Harare und Bulawayo, verbindet und die die bevölkerungsreichste Zone des Landes darstellt.
In Simbabwe sind einige der besten Wildparks des südlichen Afrikas zu finden. Zu den insgesamt 44.688 km² großen Wild- und Nationalparks (11 % der Fläche des Landes) zählen u. a. die bewaldeten Berge der östlichen Hochebene, die sonnenverbrannten Granslandschaften des Hwange Nationalparks und der heiße Mopani-Wald am Ufer des Kariba-Sees. Es gibt außerdem mehrere botanische Gärten, Schutzgebiete und mehr als ein Dutzend Safarigebiete, in denen das Jagen – durch das sich die Naturschutzprogramme finanzieren und das streng kontrolliert wird – erlaubt ist.
Das moderne Simbabwe kämpft jedoch mit ernsten Problemen. Trotz der langsam eintretenden Verbesserung der wirtschaftlichen Lage herrscht in weiten Teilen des Landes Hungersnot, und die Regierung ist nicht in der Lage, die HIV- und AIDS-Pandemie, von der schätzungsweise ein Viertel der Bevölkerung betroffen ist, zu bekämpfen.
Von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus gibt es keine Nonstop-Flüge nach Simbabwe.
Ethiopian Airlines (ET) verbindet u.a. Frankfurt/M. und Wien via Addis Abeba mit Harare. Zubringerflüge nach Frankfurt/M. bzw. Wien ab Zürich sind mit Swiss (LX) sowie den jeweiligen nationalen Fluglinien, Lufthansa (LH) und Austrian Airlines (OS) möglich.
Air Zimbabwe (UM) bedient u.a. die Strecke Harare - Johannesburg.
Frankfurt/M. - Harare: 14 Std. 30 Min.; Wien - Harare: 14 Std. 50 Min.; Zürich - Harare: 16 Std. 35 Min. (Die Reisezeit variiert, je nach Länge der Zwischenlandungen.).
Ca. 32 € (35 US$) sind bei internationalen Flügen bei Abflug zu begleichen; ausgenommen sind Kinder unter 2 Jahren und Transitpassagiere, die den Flughafen innerhalb von 24 Stunden wieder verlassen.
Auf dem Landweg ist Simbabwe von Tansania, Malawi, Südafrika, Mosambik, Botswana und Sambia aus erreichbar. Die Autobahn N1 führt von Kapstadt (Südafrika) über Bloemfontein und Johannesburg/Pretoria nach Harare. Die Hauptverkehrsstraßen zu den Grenzübergängen bei Beitbridge und zu den Viktoria-Fällen sind gut ausgebaut.
Grenzübergänge sind generell von 06.00-18.00 Uhr offen, auf den etwas belebteren Strecken durch Beitbridge, Plumtree und Victoria Falls auch oft bis 20.00 Uhr. Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft oder das Zimbabwe Tourist Office (s. Adressen).
Maut: Autobahnen sind zum Teil mautpflichtig. Die Gebühren sind an Mautstationen auf der Autobahn zu begleichen.
Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.
Mehrmals wöchentlich fährt ein Zug von Francistown (Botswana) nach Bulawayo. Von Südafrika und Sambia gibt es keine Zugverbindungen nach Simbabwe.
Air Zimbabwe (UM) und Fastjet (FN) verbinden Harare mit Victoria Falls und Bulawayo.
Über den Victoria Fällen werden Helikopterrundflüge angeboten.
Das Straßennetz Simbabwes hat eine Gesamtlänge von ca. 97.440 km und erreicht sämtliche Ortschaften des Landes.
Maut: Autobahnen sind zum Teil mautpflichtig. Die Gebühren sind an Mautstationen auf der Autobahn zu begleichen.
Tankstellen gibt es zwar genügend, Kraftstoff ist jedoch mitunter nicht vorrätig. Daher ist es empfehlenswert vor allem bei Überlandfahrten sich bietende Tankgelegenheiten frühzeitig zu nutzen.
l
Ca. 25 % des Straßennetzes sind asphaltiert; im Wesentlichen sind dies die Verbindungsstraßen zwischen den größeren Städten. Straßen in ländlichen Gegenden sind Schotterpisten, die vor allem bei Regen schlecht befahrbar sind. Mit Schlaglöchern ist immer zu rechnen.
Das Straßennetz umfasst Autobahnen, Nationalstraßen und Landstraßen, die jeweils mit einem Buchstaben und einer Nummer gekennzeichnet sind. Autobahnen beginnen mit einem A, Nationalstraßen mit N und Landstraßen mit R.
Mietwagen sind an den Flughäfen, über Hotels und in den meisten Touristengebieten erhältlich. Fahrer müssen mindestens 22 Jahre alt sein (variiert je nach Fahrzeugkategorie) und mindestens ein Jahr Fahrpraxis besitzen; unter 25 Jahren ist oft eine Jungfahrergebühr zu bezahlen.
Taxis sind in den Städten vor allem vor größeren Hotels zu finden, können aber auch telefonisch gerufen werden. Die Fahrzeuge sind mit Taxametern ausgestattet. Besonders bei längeren Fahrten empfiehlt es sich jedoch, einen Preis zu vereinbaren.
Busse, u.a. von Eagle Liner, verkehren zwischen den Städten. Vor Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen wird jedoch gewarnt. Diese sind oftmals in schlechtem technischen Zustand.
Verkehrsbestimmungen:
- Anschnallpflicht.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 60 km/h;
- Fernstraßen: 120 km/h; auf Schotterstraßen jedoch höchstens 100 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.
Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.
In Harare verkehren Busse, mit Verbindungen zu den Vororten, und auch Bulawayo hat ein öffentliches Busnetz. Taxis sind eine weitere bequeme Möglichkeit die Städte zu erkunden.
In Kariba können Boote gemietet werden. Kreuzfahrten über den Kariba-See und Charterfahrten werden ebenfalls angeboten.
Die medizinische Versorgung ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen (insbesondere in ländlichen Gebieten) Ärzte und qualifiziertes Pflegepersonal. Bei Unfällen sollte, falls möglich, auf Einlieferung in ein privates Krankenhaus in Bulawayo oder Harare bestanden werden. Die Aufnahme in private wie auch staatliche Krankenhäuser erfolgt jedoch nur, wenn entweder Vorkasse geleistet oder eine Garantieerklärung abgegeben wird. Sehr schwer erkrankte Patienten sollten nach Südafrika / Deutschland ausgeflogen werden.
Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
In vielen Apotheken findet sich – nicht zuletzt mit Einführung des US$ – wieder eine zufriedenstellende Ausstattung mit Medikamenten. Dennoch sollte eine gut sortierte individuelle Reiseapotheke unbedingt mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt oder Transit in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und die über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Transitpassagiere in Simbabwe, die den Flughafen nicht verlassen. Der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung wird bei der Einreise aus Europa über London bzw. Johannesburg nicht verlangt.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch in der Hauptstadt Harare und in ländlichen Gebieten v.a. während der Regenzeit von November bis März. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
[3] Hohes Malariarisiko besteht für Gebiete unter 1200 m ganzjährig im Norden, Nordwesten und Nordosten, im Sambesi-Tal, Kariba-Becken, Victoria-Fälle, Nationalparks Hwange etc. Hohes Risiko von September bis einschließlich Mai im Süden und im Südosten von Simbabwe in Gebieten unter 1200m. Geringes Risiko von Juni bis August in Gebieten unter 1200 m im Süden und im Südosten. In Harare, Bulawayo und in Gebieten über 1200m besteht ganzjährig ein geringes Risiko. Die gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum herrscht vor (99%).
[4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten, beispielsweise Typhus-Epidemien treten regelmäßig auf. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden.
Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Trocken- und Dosenmilch nur mit sterilisiertem Wasser anrühren. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist in Simbabwe endemisch und kommt landesweit vor. Am besten schützt man sich, indem man Tierkontakte vermeidet.
Pest kommt in der Region Matabeleland North vor. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.
Die Schlafkrankheit kommt landesweit vor, insbesondere im im Karibabecken im Norden des Landes. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Für eine Daueraufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses (Health Certificate) in englischer Sprache erforderlich, das zeigt, dass der Reisende frei von ansteckenden Krankheiten, speziell von Tuberkulose, ist. Ein Röntgenbefund des Thorax ist beizufügen, der Röntgenfilm möglichst mitzugeben.
1 Simbabwe-Dollar = 100 Cent. Währungskürzel: $ oder Z$; ZWD. ZWL (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5 und 2 Z$.
Achtung: Die Landeswährung ist kaum in Umlauf, es besteht Bargeldknappheit.
Hinweis: Obwohl die Bezahlung mit ausländischen Währungen in Simbabwe untersagt ist, wird der US-Dollar von vielen Geschäften, Hotels und Restaurants akzeptiert. Der US-Dollar kann in Simbabwe umgetauscht werden, der Wechselkurs ist jedoch unberechenbar.
Der elektronische Zahlungsverkehr wird mit sogenannten RTGS-Dollar („Real Time Gross Settlement“) abgewickelt.
Die Bezahlung mit ausländischen Kreditkarten und das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist derzeit landesweit stark eingeschränkt. Am ehesten werden Visa und Mastercard akzeptiert. Reisende sollten zur Sicherheit stets über ausreichend Bargeld verfügen.
Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bankkarten
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten nur selten Geld abgehoben werden. Die Geldautomaten sind oft leer und funktionieren nicht. Reisende sollten genügend Bargeld mitbringen, weil es in Simbabwe einen Mangel an Bargeld gibt.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Simbabwe in Großstädten bei Filialen der Stanbic Bank eingelöst werden.
Mo, Di, Do, Fr 08.00-15.00 Uhr, Mi 08.00-14.00 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr.
Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt. Die Einfuhr einer Summe, die den Gegenwert von 10.000 US$ übersteigt, sollte deklariert werden, um bei der Ausreise ggf. die Ausfuhr des Geldes zu ermöglichen. Die Ausfuhr von Landeswährung ist auf einen Gegenwert von max. 1.000 US$ beschränkt und auf 100 Stück pro Stückelung. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf einen Gegenwert von 10.000 US$ beschränkt bzw. muss mit der Einfuhrerklärung nachgewiesen werden, dass eine höhere Summe als 10.000 US$ eingeführt wurde.
Der Gebrauch von Fremdwährungen als Zahlungsmittel ist in Simbabwe verboten.
Amtssprache ist Englisch. Shona, Fanalago und die einheimischen Bantu-Sprachen Cishona und Isindebele dienen als Umgangssprachen.
Die folgenden Artikel können einmal pro Monat zollfrei nach Simbabwe eingeführt werden:
Waren bis zu einem Gesamtwert von 200 US$ einschließlich Parfüm, Geschenke sowie
Tabakwaren in geöffneten Verpackungen ohne Mengenbegrenzung (keine Altersbegrenzung)
und 5 l alkoholische Getränke (davon bis zu 2 l Spirituosen) (Personen ab 18 J.).
Hinweis: Unabhängig von der oben angegebenen Freigrenze werden auf einige Lebensemittel wie u.a. Käse, Joghurt, Zucker, Mehl, Fleisch, Honig etc. sowie auf Betten, Matratzen, Kühlschränge und Herde immer Einfuhrsteuern erhoben.
Jagdwaffen nur mit Erlaubnis (Temporary Import Permit).
Für die Ausfuhr von Kunsthandwerk und Shona-Skulpturen, die zum Verkauf bestimmt sind, muss ab einer bestimmten Menge eine Genehmigung der Zollbehörde vorgelegt werden.
Weitere Informationen sind von der Zimbawe Revenue Authority erhältlich.
Internationale Direktdurchwahl. Die nationale Telefongesellschaft heißt TelOne.
GSM 900. Netzbetreiber sind Econet (Internet: www.econet.co.zw), Net One Cellular (Internet: www.netone.co.zw) und Telcel Zimbabwe. Roaming-Verträge bestehen mit Mobilfunkgesellschaften u.a. in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Der Sende-/Empfangsbereich für Mobilfunk beschränkt sich auf städtische Gebiete.
Internetanbieter sind Data Control, Zimbabwe Online (Internet: www.zol.co.zw/), ComOne (Internet: www.comone.co.zw) und iWay-Africa (Internet: www.iwayafrica.co.zw/index.php). In Harare und anderen Städten gibt es Internetcafés.
Die nationale Postgesellschaft ZimPost bietet neben den Standard-Serviceleistungen auch Expressdienste für 18 nationale und 66 internationale Destinationen an. Luftpostbriefe nach Europa sind bis zu einer Woche unterwegs.
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
10-22% Verkaufssteuer werden auf alle Einkäufe aufgeschlagen, ausgenommen sind Artikel, die exportiert werden. Kupferwaren, Schnitzereien aus Holz und Speckstein, Lederwaren, Keramik und Korbwaren sind schöne Mitbringsel. Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 08.00-17.00 Uhr, Sa 08.00-13.00 Uhr.
Simbabwes Restaurants bieten Spezialitäten der einheimischen und internationalen Küche an. Fleischgerichte sind besonders zu empfehlen. Ein traditionelles Gericht ist Sadza (ein dicker Maismehlbrei) mit Fleisch und/oder Soße und einem Dip. Tischbedienung ist üblich. Getränke: Helles und dunkles Bier ist beliebt. In den Hotels sind auch importierte Weine, Liköre und Spirituosen erhältlich. Zu besonderen Anlässen braut man das traditionelle Maisbier Hwahwa. Bars gibt es fast nur in Hotels, diese sind rund um die Uhr geöffnet. Ausschank ist ansonsten zwischen 10.30-15.00 und 16.30-23.00 Uhr.
50 % Anhänger einer Mischung aus Christentum und Naturreligionen, 25 % Christen; 24 % Anhänger von Naturreligionen, 1 % muslimische, jüdische und andere Minderheiten.
In den Städten macht sich der britische Einfluss stark bemerkbar, in ländlichen Gegenden haben sich dagegen die alten Traditionen und traditionellen Handwerke erhalten. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Bei Einladungen in Privathäuser hält man sich an die allgemein üblichen Höflichkeits- und Umgangsformen. Gegeneinladungen werden gerne angenommen. Kleine Gastgeschenke sind nicht unüblich. Freizeitkleidung ist tagsüber angemessen, bei Geschäftsbesuchen trägt man Anzug und Krawatte bzw. Kostüm. In besseren Restaurants und Hotelbars ist ebenfalls elegantere Kleidung angebracht.
In öffentlichen Verkehrsmitteln und einigen öffentlichen Gebäuden ist Rauchen verboten.
Trinkgeld: Ein Trinkgeld von 10-15% ist üblich.
Fotografierverbot: Militäranlagen und -fahrzeuge, Soldaten, Polizisten und sicherheitsrelevante Gebäude dürfen weder gefilmt noch fotografiert werden.
+263
390757
14.862.924
36
2020
No
999
© 2024 Der Reiseführer.
Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrer Planung oder bei sonstigen Fragen zu Ihrer individuellen Reise. Bitte rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Nachricht.
Wir sind für Sie da:
Montag-Freitag10-12 Uhr & 14-18 Uhr
Sehr gerne planen wir Ihre Reise ganz nach Ihren Wünschen und beraten Sie persönlich. Bitte kontaktieren Sie uns:
Aktuell können hier keine Buchungen getätigt werden.
Ihnen stehen weiterhin alle Informationsseiten auf der Website sowie unser Service-Team zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Ihr Viamonda Team